Sachschaden, Personenschaden, Vermögensschaden
Schäden werden in obige drei Kategorien unterteilt, je nachdem
wer oder was betroffen ist.
Sachschaden
Von Sachschaden spricht man, wenn eine Sache teilweise oder vollständig
beschädigt ist. Obwohl Tiere von Gesetzes wegen nicht mehr
als Sache gelten, werden sie versicherungstechnisch noch immer als
solche behandelt.
Grundsätzlich regelt die Haftpflichtversicherung einen eingetretenen
Sachschaden. Sollten die Reparaturkosten den aktuellen Wert der
Sache unmittelbar vor dem Schadensereignis übersteigen oder
sollte die Sache nicht mehr vorhanden sein, gilt sie als vollständig
beschädigt und die Versicherung muss den Zeitwert ersetzen.
In allen anderen Fällen übernimmt die Versicherung die
Reparaturkosten für die Wiederherstellung der Sache in den
Zustand vor Eintritt der Beschädigung. Kann die Sache wohl
repariert, aber nicht mehr in einen Zustand, der demjenigen vor
Eintritt des Schadenfalls gleichwertig ist, versetzt werden, wird
eventuell eine Entschädigung für den Minderwert entrichtet.
Personenschaden
Wie der Name sagt, liegt dann ein Personenschaden vor, wenn ein
Mensch verletzt oder getötet wird. Im Fall von Verletzungen
werden alle mit der medizinischen Behandlung verbundenen Kosten
übernommen. Dazu gehören Arzt- und Spitalkosten, Kosten
für Medikamente, Physiotherapie, Kuren, Verdienstausfall, Genugtuung
und allenfalls weiter anfallende Kosten. Im Todesfall werden die
Bestattungskosten und eine Genugtuung vergütet. Ist die geschädigte
Person für den Unterhalt einer Familie verantwortlich, besteht
Anspruch auf den sogenannten Versorgerschaden. Dieser kann sehr
hoch ausfallen.
Vermögensschaden
Ein reiner Vermögensschaden liegt dann vor, wenn dieser weder
mit einem Sach- noch mit einem Personenschaden im Verbindung steht.
Ein Vermögensschaden liegt zum Beispiel vor, wenn ein Rechtsanwalt
oder ein Steuerexperte infolge eines Schadens eine Frist verpasst
und deshalb gewisse Rechte nicht mehr geltend gemacht werden können.
Reine Vermögensschäden sind durch die Haftpflichtversicherung
nicht gedeckt.
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