Versicherungsschutz bei Wasserschäden
Die Hausratversicherung deckt auch Schäden, die durch Wasser
entstanden sind, wenn ein Unfall zugrunde liegt. Schäden können
verursacht werden durch das Auslaufen aus lecken Leitungen oder
Heizungsrohren. Wasserverlust kann auch bei Boilern, Waschmaschinen
oder anderen Apparaten und Einrichtungen entstehen. Tritt der Wasserschaden
allerdings bei einer Revision auf, ist die Haftpflichtversicherung
des betreffenden Unternehmens für die Schadensregelung zuständig.
Wasserbetten, Aquarien, Zierbrunnen
Wenn Schäden am Hausrat durch Auslaufen von Wasser aus Einrichtungsgegenständen
wie Wasserbetten, Aquarien oder Zierbrunnen im Gebäudeinnern
auftreten, sind diese durch die Hausratsversicherung gedeckt unter
der Voraussetzung, dass ein unfallmässiges Ereignis eingetreten
ist. Dazu gehört zum Beispiel das Springen eines Aquariumglases
unter Spannung, nicht aber das Auslaufen von Wasser beim Reinigen
des Aquariums.
Regen-, Schnee- und Schmelzwasser
Schäden, die durch das Eindringen von Regen-, Schnee- oder
Schmelzwasser ins Innere des Gebäudes entstanden sind,
werden ebenfalls von der Hausratsversicherung gedeckt. Auch hier
muss ein unfallmässiges Ereignis vorliegen wie zum Beispiel
ein beschädigtes Dach. Tritt das Wasser ein, weil Sie vergessen
haben, das Dachfenster zu schliessen, müssen Sie allerdings
selbst für den Schaden aufkommen.
Grundwasser
Von Grundwasser verursachte Schäden werden analog behandelt.
Wird der Schaden durch einen Rückstau aus der Abwasserkanalisation
verursacht, springt die Versicherung nur dann ein, wenn nicht der
Eigentümer der Kanalisation haftbar ist.
Für Schäden am Gebäude selbst ist nicht die Hausrat-
sondern die Gebäudewasserversicherung zuständig
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